Was beschäftigt die Branche? - Phosphorrückgewinnung: Warum die Ziele der Klärschlammverordnung bis 2029 nicht erreichbar sind
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Was beschäftigt die Branche? Phosphorrückgewinnung Verordnung bis 2029!
Die Phosphorrückgewinnung Verordnung bis 2029 steht seit Jahren auf der politischen Agenda. Die Stichtage 1. Januar 2029 und 1. Januar 2032 gelten als gesetzt.

Doch im EUWID-Interview macht DWA-Präsident Uli Paetzel deutlich:
Nach aktuellem Stand werden die Ziele der Klärschlammverordnung bis 2029 nicht erreichbar sein und das nicht aus fehlender Bereitschaft, sondern aufgrund struktureller und technischer Realitäten.
Politischer Anspruch trifft auf begrenzte Kapazitäten
Zwei Punkte stehen im Zentrum der Debatte:
Es fehlen ausreichende Monoverbrennungskapazitäten.
Bundesweit ist bislang keine großtechnische Recyclinganlage in Betrieb, die die notwendige Leistungsfähigkeit für eine flächendeckende Phosphorrückgewinnung belegt.
Das bedeutet: selbst bei Investitionsbereitschaft ist eine bundesweite Umsetzung bis 2029 kaum realistisch. Damit verschiebt sich die Diskussion weg von der Frage des Wollens, hin zur Frage der tatsächlichen Umsetzbarkeit.
Forderung nach Fristverlängerung für die Phosphorrückgewinnung Verordnung

Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) spricht sich für eine Fristverlängerung um zehn Jahre aus.
Begründet wird dies vor allem mit:
fehlenden Absatzmärkten für Rezyklate
unklaren rechtlichen Rahmenbedingungen (z. B. Düngerecht)
hohen Kosten im Vergleich zu Primärphosphor
unzureichender Planungs- und Investitionssicherheit
Ohne tragfähige Marktstrukturen entstehen keine stabilen Investitionsanreize. Eine Fristverlängerung soll daher nicht Investitionen bremsen, sondern realistische Rahmenbedingungen schaffen.
Kritik an einer Fondslösung
Diskutiert wird alternativ ein Fondsmodell: Betreiber, die die Pflicht nicht erfüllen können, zahlen ein. Die DWA lehnt diesen Ansatz ab. Ein Fonds könnte das Nicht-Investieren kalkulierbar machen und finanzielle Mittel binden, die eigentlich für:
Technologieentwicklung
Anlagenbau
Aufbau von Logistikketten
benötigt würden. Stattdessen plädiert der Verband für den zügigen Aufbau eines funktionierenden Marktes für Rezyklate – als nachhaltigen Investitionsanreiz.
Schutz der First Mover – technologieoffen

Unternehmen, die bereits investiert haben, sollen nicht benachteiligt werden. Dabei geht es nicht ausschließlich um den Weg der Monoverbrennung mit anschließender Ascheaufbereitung.
Die Klärschlammverordnung sieht technologieoffene Optionen vor – etwa:
50 % Phosphorrückgewinnung aus dem Schlamm
oder Reduktion des Phosphorgehalts unter 2 %
Gleichzeitig zeichnet sich ab, dass die Monoverbrennung mit anschließender Rückgewinnung aus Asche mengenmäßig der dominierende Weg sein wird.
Offene Punkte
Förderprogramme wie RePhoR (https://www.bmbf-rephor.de/) liefern wichtige wissenschaftliche Grundlagen. Viele Ergebnisse stehen jedoch noch aus, während Investitionsentscheidungen bereits heute getroffen werden müssen.
Was aus Branchensicht fehlt:
Synchronisierung von Pflicht und Kapazitätsaufbau
belastbare wirtschaftliche Rahmenbedingungen
klare Zuständigkeiten
langfristige Finanzierungskonzepte jenseits reiner Gebührenmodelle
Phosphorrückgewinnung ist kein rein technisches Thema. Sie betrifft Ressourcensicherung, Versorgungssicherheit und Kreislaufwirtschaft gleichermaßen.
Einordnung
Die aktuelle Debatte zeigt ein strukturelles Spannungsfeld zwischen regulatorischem Anspruch und industrieller Realität. Entscheidend wird sein, ob es gelingt, Planungssicherheit, Marktmechanismen und technologische Entwicklung zeitlich sinnvoll miteinander zu verzahnen.
Quelle: EUWID (02.02.2026) – Interview mit Uli Paetzel, Präsident der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA), zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm.


